Das Geschäftsmodell einer bekannten Auskunftei könnte in Gefahr sein, da die Erstellung des Score-Wertes für die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern nach Ansicht eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und somit gegen Europarecht verstoßen könnte. Laut Generalanwalt Priit Pikamäe, der seine Schlussanträge am 16. März 2023 vorlegte, dürfte die Auskunftei auch keine Daten aus öffentlichen Verzeichnissen, wie beispielsweise Insolvenzgerichtsregistern, länger speichern als die öffentlichen Verzeichnisse selbst.

Das endgültige Urteil wird in einigen Monaten erwartet, und obwohl die Schlussanträge für das Gericht nicht bindend sind, folgt es diesen oft. Die Angelegenheit betrifft mehrere Verfahren aus Deutschland. Verbraucher, die Probleme mit der Auskunftei haben, können sich an Rechtsanwaltskanzleien wenden, um eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

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