Seit März 2020 wurden bundesweit über 30.000 Verfahren wegen Betrugsverdachts im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Hilfen und der Abrechnung von Corona-Tests eingeleitet. Die Gesamtsumme der betrügerisch erlangten Gelder beträgt mindestens eine halbe Milliarde Euro. Der tatsächliche Schaden ist jedoch unklar, da es keine bundesweit einheitliche Erfassung gibt.

Die meisten Ermittlungsverfahren wurden in Berlin eingeleitet, wo der potenzielle Schaden mindestens 243 Millionen Euro beträgt. In Nordrhein-Westfalen liegt das Schadensvolumen bei über 79 Millionen Euro. In Baden-Württemberg sind Schäden im mittleren zweistelligen Millionenbereich polizeilich bekannt.

Zu Beginn der Corona-Pandemie konnten Unternehmer und Soloselbständige in Berlin schnell und unkompliziert Hilfsgelder beantragen. Laut Jochen Sindberg, Leiter der Abteilung für Wirtschaftskriminalität des LKA Berlin, hätten einfache Kontrollmechanismen gefehlt, wodurch Betrüger leicht an Zuschüsse gelangen konnten. Viele Betrugsfälle wären vermeidbar gewesen, wenn rechtzeitig Überprüfungen der Identität und Steuernummer der Antragsteller stattgefunden hätten.

Insgesamt hat die Investitionsbank Berlin mehr als 7 Milliarden Euro in 36 verschiedenen Hilfsprogrammen an 430.000 Antragsteller ausgezahlt. Bundesweit haben Bund und Länder betroffene Unternehmen mit über 76 Milliarden Euro unterstützt. Valide Angaben über die Zahl von Betrugsfällen und den Schadensumfang der Taten konnte das Bundeswirtschaftsministerium nicht machen. Die Schlussberichte der Bundesländer zu Corona-Wirtschaftshilfen müssen erst Ende 2025 vorliegen, und vorher sind keine Aussagen über Betrug mit Corona-Hilfsgeldern zu erwarten.

Wie viele Verfahren wegen Betrugsverdachts im Zusammenhang mit Corona-Hilfen wurden eingeleitet?

Seit März 2020 wurden bundesweit über 30.000 Verfahren eingeleitet.

Wie hoch ist die Gesamtsumme der betrügerisch erlangten Gelder?

Die Gesamtsumme beträgt mindestens eine halbe Milliarde Euro.

In welchem Bundesland wurden die meisten Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Die meisten Ermittlungsverfahren wurden in Berlin eingeleitet.

Wann müssen die Schlussberichte der Bundesländer zu Corona-Wirtschaftshilfen vorliegen?

Die Schlussberichte müssen erst Ende 2025 vorliegen.

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