Im Januar sorgte der Verdacht des Extremismus bei vier Beamten des Landeskriminalamts für Aufsehen. Nun wurden zwei der Disziplinarverfahren abgeschlossen und es wurden keine Vergehen festgestellt, wie das Innenministerium am Mittwoch in Magdeburg mitteilte. Die Beamten, die intern versetzt worden waren, könnten wieder auf ihren angestammten Posten eingesetzt werden.

Laufende Disziplinarverfahren

Zwei Disziplinarverfahren gegen LKA-Beamte, die im Personenschutz eingesetzt waren, laufen den Ministeriumsangaben zufolge noch. Zuerst hatte die „Magdeburger Volksstimme“ berichtet. Nach der Prüfung eines Handys einer anderen Person waren Nachrichten bekannt geworden, in denen der Nationalsozialismus verharmlost worden sein könnte. Im Januar hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg abgelehnt in Ermittlungen einzutreten. Sie sah keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten, da die Beamten nicht Absender der Nachrichten gewesen seien. Zudem seien die Vorfälle, die zwischen 2015 und 2017 lagen, verjährt.

Verfahren wegen Verletzung der Verfassungstreuepflicht

Die Disziplinarverfahren gegen die vier Beamten waren wegen des Verdachts der Verletzung der Verfassungstreuepflicht eingeleitet worden. Den beiden Personenschützern wurde vorläufig das Führen der Dienstgeschäfte untersagt. Dagegen war einer von ihnen vor das Verwaltungsgericht Magdeburg gezogen und im Februar juristisch unterlegen. Der Beamte, der im Bereich des Personenschutzes arbeite, habe eine WhatsApp-Nachricht zustimmend mit dem Symbol Daumen nach oben kommentiert, hatte ein Gerichtssprecher erklärt. Zu sehen gewesen sei ein Bild mit einer auf einer Couch liegenden Frau mit freiem Unterkörper und einem jungen Mann. Der wende sich von der Frau ab und schaue auf einen Fernseher mit einer Abbildung von Adolf Hitler. Das Bild trage den Untertitel „Es gibt Dinge, die einfach wichtiger sind …“. Das Verwaltungsgericht entschied, es sei dem Dienstherrn bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zuzumuten, den Beamten weiter im Dienst zu belassen. Die Öffentlichkeit habe einen Anspruch darauf, dass nur Polizeivollzugsbeamte eingesetzt würden, deren persönliche Integrität außer Zweifel stünden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert