Im Totschlagsprozess gegen einen 64 Jahre alten Mann, der seine Ex-Frau in Husum erstochen haben soll, haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit gefordert.

Beweislage eindeutig

Der Staatsanwalt betonte am Donnerstag vor dem Landgericht Flensburg, dass es keinen Zweifel daran gebe, dass der Mann die Frau getötet habe. Die Beweislage sei eindeutig.

Schuldunfähigkeit aufgrund psychiatrischer Krankheiten

Allerdings sei der Mann aufgrund verschiedener psychiatrischer Krankheiten zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen, so der Staatsanwalt weiter. Daher könne er nicht bestraft werden.

Keine Unterbringung in Entziehungsanstalt oder Psychiatrie

Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder Psychiatrie komme nach Ansicht des Staatsanwalts nicht in Betracht. Ein Sachverständigengutachten habe ergeben, dass für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die erforderliche Erfolgsaussicht fehle. Auch die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Psychiatrie seien nicht gegeben, da der Mann für die Allgemeinheit nicht gefährlich sei.

Verteidiger fordert ebenfalls Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

Auch der Verteidiger des Mannes geht davon aus, dass sein Mandant seine Ex-Frau erstochen hat. Er forderte ebenfalls einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit.

Urteil wird verkündet

Das Gericht will sein Urteil um 11.00 Uhr verkünden. Der Mann ist angeklagt, am 6. September vergangenen Jahres in seiner Wohnung mindestens sieben Mal mit einem Messer auf die Frau eingestochen und sie so tödlich verletzt zu haben. Nachdem die Frau gestorben war, soll er sie in eine Decke gewickelt und auf den Balkon gelegt haben. Der Mann hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden, machte aber Erinnerungslücken geltend.

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