Am 04.05.2023 hat das Urteil festgestellt, dass Altkanzler Gerhard Schröder keinen Anspruch auf Büro und Personal im Deutschen Bundestag hat. Kritiker:innen von Schröder und seiner pro-putinschen Haltung sind erleichtert. Allerdings bleibt die Situation unbefriedigend, da die Ausstattung der Altkanzlerinnen und Altkanzler immer noch nicht gesetzlich geregelt ist.
Transparenz und Gesetzgebung notwendig
Es wäre ratsam für das Parlament, die Privilegien der ehemaligen Regierungschefs in einem Gesetz zu regeln, um mehr Transparenz zu schaffen. Solange dies nicht geschieht, bleibt das Prozedere undurchsichtig und Entscheidungen wie im Fall Schröder könnten als politische Racheaktionen angesehen werden.
Beschränkung der Privilegien
Eine Möglichkeit wäre, die Privilegien auf eine Legislaturperiode nach dem Ende der Amtszeit zu beschränken. Wenn ehemalige Regierungschefs danach noch Verpflichtungen wahrnehmen, die sich aus ihrem vormaligen Amt ergeben, könnte der Bund die Kosten dafür anlassbezogen übernehmen. Dies würde auch ein positives Signal an die Bürgerinnen und Bürger senden, da es in Zeiten steigender Kosten und hoher Staatsverschuldung eine verantwortungsvolle Entscheidung wäre.
Fazit
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass eine gesetzliche Regelung der Privilegien für Altkanzlerinnen und Altkanzler dringend notwendig ist, um mehr Transparenz und Fairness zu schaffen.