Einleitung

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem März könnte eine neue Klagewelle im Dieselskandal auslösen. Millionen Diesel-Käufer könnten dadurch die Chance auf Schadenersatz bekommen. Doch die Frage ist, wie die deutschen Gerichte damit umgehen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute über drei Musterfälle und könnte damit eine wichtige Weichenstellung vornehmen.

Hintergrund

Nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung haben Diesel-Kläger Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Hersteller Behörden und Kunden beim Schadstoffausstoß bewusst hinters Licht geführt hat. Das EuGH-Urteil hängt die Latte nun jedoch niedriger: Schon der fahrlässige Einsatz einer unzulässigen Abgastechnik kann ausreichen, um Schadenersatz-Ansprüche auszulösen.

Folgen

Damit rücken auf einen Schlag viele weitere Diesel-Autos anderer Hersteller in den Fokus, bei denen die Abgasreinigung nicht durchgängig gleich gut arbeitet. Viele Autokäufer klagen bereits auf Schadenersatz, bisher war das jedoch ein schwieriges Unterfangen. Ob das EuGH-Urteil die Wende bringt, muss sich erst zeigen. Es sind noch viele Fragen offen, wie z.B. welche Formen der Abgastechnik unzulässig sind und ob dem Käufer ein Schaden entstanden ist.

Auswirkungen

Im VW-Abgasskandal waren Betroffene zwar berechtigt, den Kauf rückabzuwickeln. Auf den Preis des Autos mussten sie sich jedoch dessen Nutzung anrechnen lassen. Viele Gerichtsverfahren endeten deshalb mit einem Vergleich. Ein weiterer Punkt: Viele Funktionalitäten, die jetzt im Verdacht stehen, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu sein, wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt. Die BGH-Richter wollen sich auch mit dieser Frage befassen.

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