Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klagen gegen Konzerne und Franchise-Händler der Ketten Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas bei den Landgerichten München, Berlin, Köln und Deggendorf eingereicht. Grund dafür sind Verstöße gegen die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht, die im Januar bei Testbesuchen festgestellt wurden. Andere Unternehmen wie Cinestar, Cineplex oder Backwerk haben nach Aufforderung durch die DUH ihr Mehrwegangebot nachgebessert und sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.

Die DUH bemängelt fehlende Mehrwegangebote, wenige Informationen, nicht vorhandene Anreize zur Mehrwegnutzung und ein Wirrwarr aus unterschiedlichen Mehrwegsystemen. Daher fordert sie von Umweltministerin Steffi Lemke eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und -Besteck sowie zügige Kontrollen zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht durch die Bundesländer.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin, betont, dass es erschreckend sei, dass Unternehmen wie Starbucks, Edeka, Rewe und Yormas mit Klagen dazu gezwungen werden müssen, geltende Gesetze einzuhalten. Die Bundesländer müssten ihre Vollzugsaufgaben erfüllen und Verstöße konsequent sanktionieren. Neben der Erfüllung der Mehrwegpflicht sind zusätzlich die aktive Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über das Mehrwegangebot, finanzielle Anreize zur Mehrwegnutzung und unternehmensübergreifende sowie einheitliche Mehrwegsysteme unerlässlich.

DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer, betont, dass die fehlende Einsicht von Unternehmen wie Starbucks oder Yormas, die zur Einhaltung von Umweltgesetzen gerichtlich gezwungen werden müssen, den Widerstand gegen Mehrweglösungen belegt. Gastronomiekonzerne werden von sich aus keinen Mehrwegwandel herbeiführen. Deshalb sei es von entscheidender Bedeutung, dass Umweltministerin Steffi Lemke verbindliche Vorgaben macht, wie die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht sichergestellt werden kann.

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