Im Prozess um den Tod eines neunjährigen Kindes nach einer Routine-Operation wurde das Urteil erneut verschoben. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg gab am Dienstag bekannt, dass ein Verteidiger aufgrund von Corona erkrankt sei und die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen sei, da die Verteidigung einen weiteren Zeugen vernehmen möchte. Drei weitere Verhandlungstage wurden angesetzt.
Hintergrund
Der Junge wurde 2007 an der Nase operiert, um seine Atmung zu verbessern. Im Aufwachraum kam es zu Komplikationen und der Neunjährige verstarb eine Woche später. Die Staatsanwaltschaft wirft dem behandelnden Arzt vor, das Kind nicht ausreichend überwacht und die Praxis nicht ausreichend ausgestattet zu haben. Zudem soll die Patientenaufklärung unzureichend erfolgt sein. Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr Haft auf Bewährung für den Arzt und eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro für den Mitinhaber der HNO-Praxis wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidiger forderten Freispruch.
Gerichtsverfahren
Der Prozess begann im Mai letzten Jahres und wurde bereits von vielen Gerichten behandelt, darunter zweimal das Bundesverfassungsgericht. Eine Narkoseärztin wurde 2009 zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil im aktuellen Prozess wurde ursprünglich für Dienstag erwartet.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Am 23.03.2020 erging ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in diesem Fall.
