Hintergrund
Josef Fritzl hielt seine Tochter 24 Jahre lang im Keller gefangen, vergewaltigte sie und zeugte mit ihr mehrere Kinder. Von 1984 bis 2007 sperrte er sie in einem Kellerverließ in seinem Haus im österreichischen Amstetten ein. Im Jahr 2008 kam schließlich ans Licht, was er seiner Familie angetan hatte, weil eines seiner Kinder/Enkelkinder schwer krank wurde und im Krankenhaus medizinisch behandelt werden musste. Ein Jahr später wurde Fritzl wegen Mordes durch Unterlassung, schwerer Nötigung, Blutschande, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu einer lebenslangen Haftstrafe mit Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.
Interview
Im März dieses Jahres wurde vom Oberlandesgericht in Wien geprüft, ob Fritzl, der mittlerweile einen anderen Namen angenommen hat, aus dem Hochsicherheitsgefängnis für psychisch kranke Kriminielle in ein normales Gefängnis verlegt werden könne. Das Gericht entschied sich letztendlich aber dagegen, weil er nach wie vor an einer psychischen Erkrankung leide.
Nun sprach der Österreicher, der in der Justizvollzugsanstalt Stein einsitzt, mit dem britischen Boulevard-Blatt „Sun“ darüber, wie es ihm im Gefängnis gehe. Die meiste Zeit komme er gut zurecht, gab Fritzl zu Protokoll. Er trinke morgens Kaffee und Kakao, esse zwei Eier und dazu Toast. Er nehme täglich Vitamin-C-Tabletten und trinke sehr viel Wasser, weil er gelesen hätte, dass Menschen 150 Jahre werden könnten, wenn sie sich gesund ernähren und Sport trieben. Sein persönliches Ziel: „130 werden, das ist mein Plan“, sagt Fritzl.
Verzeihung und Versöhnung
„Ich vermisse meine Familie!“, sagt er außerdem und fügt hinzu, dass er sich gerne irgendwann mit seinen Enkelkindern treffen würde: „Ich denke, sie werden mir verzeihen“, glaubt er. Fritzl, der an Demenz leiden soll, möchte sich zudem mit seiner Exfrau versöhnen, von der er seit 11 Jahren geschieden ist. Ob seine Erkrankung für diese sehr optimistischen Einschätzungen sorgt, muss offen bleiben.
Urteil
Fritzl wurde wegen Mordes durch Unterlassung, schwerer Nötigung, Blutschande, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu einer lebenslangen Haftstrafe mit Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.