Am 12. Mai wird die Ampel-Koalition mit der Union ihren im Vermittlungsausschuss abgestimmten Gesetzeskompromiss im Bundesrat verabschieden, der das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzt. Das Gesetz schützt Beschäftigte, die aus ihrem Betrieb Fehlverhalten wie Korruption, Betrug, Datenschutzverstöße und herabwürdigendes Verhalten von Vorgesetzten melden, vor Repressalien. Deutschland setzt damit als einer der letzten Mitgliedsstaaten die Whistleblower-Richtlinie der EU um.

Externe Meldestelle als einfache und günstige Lösung

Das Hamburger Legal-Tech-Startup eagle lsp bietet Firmen gleich welcher Größe die verpflichtende Meldestelle für Hinweisgeber als einfache und günstige externe Lösung an. Dr. Nikolaus Föbus, Gründer und Geschäftsführer von eagle, sieht den Whistleblower-Schutz positiv, versteht aber auch Bedenken: „Die verpflichtende Meldestelle sollte als internes Frühwarnsystem für Missstände genutzt werden. Probleme können frühzeitig erkannt und gelöst werden. Das kann vor existenziell bedrohlichen Imageschäden schützen. Die Sorge vor Missbrauch ist nachvollziehbar, nach unseren bisherigen Erfahrungen mit namhaften Kunden aber unbegründet. Eine professionelle, ausgelagerte Meldestelle bietet bestmöglichen Schutz – dem Mitarbeiter ebenso wie seinem Arbeitgeber.“

Gute Erfahrungen mit Meldestellen für private und öffentliche Unternehmen

Bei eagle kümmern sich bereits mehr als 100 Mitarbeitende um namhafte Kunden wie Sharp, Stadtwerke Mühlheim, Gesundheitswelt Chiemgau, Schäfer Werke, TWE Group sowie ein Universitätsklinikum und eine große Handelskette mit Standorten im gesamten Bundesgebiet. eagle-Gründer Föbus rät zur rechtssicheren und vollständigen Auslagerung der Whistleblower-Meldestelle als Alternative zum Selbstbetrieb – von der Einrichtung über die rechtliche Prüfung bis hin zur Unterstützung bei möglichen internen Untersuchungen. „Die vollständige Übernahme der Meldestelle durch externe Dienstleister wie eagle sorgt für eine rechtssichere Bearbeitung von Meldungen und schont die Ressourcen fürs Kerngeschäft.“

Verpflichtende Meldestelle für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden ist die Einrichtung einer Meldestelle sofort verpflichtend. Kleinere Firmen ab 50 Mitarbeitenden müssen eine rechtssichere Meldestelle bis Jahresende einrichten. Bei Verstößen oder Missachtung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro sowie Schadenersatzklagen durch benachteiligte Personen.

Kritik an aufwändiger Bürokratie

Kritik, kleine und mittelständische Firmen würden durch das Gesetz mit aufwändiger Bürokratie belastet, weist Föbus zurück: „Eine externe Meldestelle wie eagle lsp bietet eine einfache und kostengünstige Lösung, die Unternehmen vor Imageschäden und Bußgeldern schützt. Wir haben gute Erfahrungen mit Meldestellen für private und öffentliche Unternehmen gemacht und können eine professionelle und rechtssichere Bearbeitung von Meldungen garantieren.“

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