OGH veröffentlicht Grundsatzurteil im Abgasskandal
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich sein erstes Grundsatzurteil im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal veröffentlicht und sich in der Sache konsumentenfreundlich positioniert.
Klagewelle in Österreich erwartet
Rechtsanwalt Claus Goldenstein prognostiziert eine regelrechte Klagewelle in Österreich. „Hunderttausende Österreicher können von dieser Entscheidung profitieren und nun Entschädigungsansprüche durchsetzen. Fast acht Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals bahnt sich in Österreich eine regelrechte Klagewelle an“, so Goldenstein, dessen Kanzlei über 50.000 deutsche und österreichische Mandanten im Abgasskandal vertritt.
Entscheidung des OGH
Der OGH ermöglicht den Haltern von illegal manipulierten Fahrzeugen, dass diese ihre Autos an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben können, um im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. In dem konkreten Fall spricht der OGH dem Besitzer eines VW Tiguan rund 23.400 Euro (inklusive Verzugszinsen) für die Rückabwicklung seines VW Tiguan zu.
Relevanz des Urteils
Das Urteil ist vor allem deshalb relevant, da der OGH bislang nur Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bestätigt hatte. Gewährleistungsansprüche richten sich allerdings nur gegen den jeweiligen Händler und lassen sich nur bis zu zwei Jahre nach dem Kauf- bzw. Übergabedatum durchsetzen. Schadensersatzansprüche, die sich gegen den verantwortlichen Hersteller richten, können in Österreich hingegen bis zu 30 Jahre lang erfolgreich geltend gemacht werden.
Auswirkungen auf andere Hersteller
Rechtsanwalt Goldenstein betont, dass das Urteil nicht nur für betroffene VW-Halter relevant ist, sondern auch für die Besitzer von Diesel-Fahrzeugen von Herstellern wie Mercedes-Benz, Audi, Opel oder Fiat. Die OGH-Richter haben nämlich eindeutig ausgeführt, dass im Abgasskandal Schadensersatzansprüche bestehen, wenn die betroffenen Fahrzeughalter ihre Autos nicht zu denselben Konditionen erworben hätten, sofern der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.
Software-Update beseitigt Schaden nicht
Bemerkenswert ist zudem, dass die OGH-Richter erläutert haben, dass auch das VW Software-Update, das die Abgasreinigung der manipulierten Fahrzeuge eigentlich normalisieren sollte, den vorhandenen Schaden nicht beseitigt. Unabhängige Abgastests ergeben nämlich, dass auch diese Software-Aktualisierung nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad wirklich funktioniert. Auch diese Aussage ist von enormer Relevanz, denn entsprechende Thermofenster wurden von fast allen namhaften Autobauern entwickelt und verwendet. Der OGH führte hierzu sogar aus, dass die Hersteller nachweisen müssen, im Zusammenhang mit der Software-Update-Maßnahme den Schaden beseitigt zu haben.