Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat den geplanten 50-stündigen Warnstreik bei der Deutschen Bahn abgesagt. Nach einem Vergleich mit dem Konzern sei der Ausstand „vorerst ausgesetzt“, erklärte ein EVG-Sprecher am Samstag.

Gründe für den geplanten Streik

Ursprünglich hatte die Gewerkschaft ihre Mitglieder aufgerufen, von Sonntag 22.00 Uhr bis Dienstag 24.00 Uhr die Arbeit bei der Deutschen Bahn niederzulegen. Grund dafür waren Forderungen in Bezug auf Mitarbeitende, die den Mindestlohn bekommen. Die EVG warf dem Unternehmen vor, nicht darauf einzugehen.

Einigung vor Gericht

Die Bahn stellte gegen den Warnstreik einen Eilantrag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main. Der Arbeitgeber erklärte vor Gericht, dass er die Forderungen zum Mindestlohn erfüllen werde. Daraufhin schlossen die EVG und das Unternehmen einen Vergleich. Die EVG forderte die Bahn auf, „umgehend in Verhandlungen mit uns zum Thema Mindestlohn einzutreten.“

Einschränkungen im Zugangebot

Trotz der Einigung wird es in den nächsten Tagen Einschränkungen im Zugangebot im Fern- und Nahverkehr geben, da der komplette Ausfall des Fernverkehrs und der teilweise Ausfall des Regionalverkehrs während des Streiks bereits eingeplant worden war. Die Bahn muss nun rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne neu planen. Über das genaue Fahrplanangebot will der Konzern ab Sonntagmittag informieren.

Ausblick

Die EVG betonte, dass sie erneut zu einem Streik aufrufen werde, falls die Bahn „wortbrüchig“ werde. Das Unternehmen bestätigte, dass das Thema Mindestlohn Bestandteil des Vergleichs sei und von beiden Parteien als Lösung anerkannt werde. Ziel sei ein baldiger Abschluss der Verhandlungen.

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