Nach Aussage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) befinden sich derzeit nur noch 162.000 Beschäftigte in Kurzarbeit. Daher plant Heil, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld nicht über Ende Juni hinaus zu verlängern.
Gründe für die Entscheidung
Heil begründet diese Entscheidung damit, dass die wirtschaftliche Entwicklung und die Lage auf dem Arbeitsmarkt aktuell besser seien als erwartet. Deutschland habe trotz der Corona-Krise und des Kriegs in der Ukraine den höchsten Beschäftigungsstand. Daher sei nun die Fachkräftesicherung das Thema, und es werde mehr Geld in Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten investiert werden.
Rücklagenbildung und Bilanz
Heil betont auch, dass die Bundesagentur für Arbeit wieder Rücklagen für künftige Krisen bilden können müsse. Insgesamt wurden in den Jahren 2020 bis 2022 45,5 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld ausgegeben. Der Minister betont jedoch, dass sich diese Summe ausgezahlt habe. Ohne die Sonderregelungen wäre die Arbeitslosigkeit zur Hochzeit der Krise im zweiten Quartal 2020 um drei Prozentpunkte gestiegen, was rund 1,3 Millionen Menschen betroffen hätte.
Zukunft des Kurzarbeitergelds
Auch in Zukunft können Betriebe Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen. Allerdings wird man zu den Vorkrisen-Regeln zurückkehren, nach denen mindestens 30 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von Kurzarbeit betroffen sein müssen. Derzeit sind es nur 10 Prozent.