Die Schiedskommission in Hannover hat entschieden, dass der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder trotz seiner engen Verbindungen zu Russland in der SPD bleiben darf. Die Anträge auf Berufung gegen die Entscheidung der SPD-Schiedskommission wurden von der Bundesschiedskommission als unzulässig zurückgewiesen.

Gerhard Schröders Russland-Nähe

Gerhard Schröder hat in der Vergangenheit immer wieder für seine Nähe zu Russland und insbesondere zu Präsident Wladimir Putin kritisiert. So arbeitet er unter anderem für den russischen Energiekonzern Rosneft und hat sich mehrfach positiv über Putin geäußert.

Entscheidung der Schiedskommission

Trotz dieser Verbindungen hat die Schiedskommission in Hannover entschieden, dass Schröder in der SPD bleiben darf. Die Entscheidung wurde von der Bundesschiedskommission als endgültig bestätigt.

Keine Berufung möglich

Die Antragsteller, die gegen die Entscheidung der Schiedskommission vorgehen wollten, wurden von der Bundesschiedskommission abgewiesen. Eine Berufung war demnach nicht möglich.

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