Die Sozialwahl feiert ihr 70-jähriges Jubiläum in der Bundesrepublik Deutschland. Am 17. Mai 1953 fanden die ersten Sozialwahlen statt, die auf dem „Selbstverwaltungsgesetz“ vom 22. Februar 1951 basierten – eines der ersten sozialpolitischen Gesetze der Nachkriegszeit.

Die Bedeutung der Sozialwahl

Die Sozialwahl ist ein wichtiges Element der deutschen Sozialversicherung und ermöglicht es den Versicherten und Rentnern, über die Verwendung der Beitragsgelder zu entscheiden. Die ehrenamtlichen Vertreter der Selbstverwaltung treffen wichtige Entscheidungen, die nicht vom Staat, sondern von der Selbstverwaltung getroffen werden.

Die Arbeit der Selbstverwaltung

Durch die Arbeit der Selbstverwaltung haben die Sozialversicherungsträger eine eigene Stimme gegenüber dem Staat und setzen sich für die Interessen der Beitragszahler und Rentner ein.

Die aktuelle Sozialwahl

Bei der diesjährigen Sozialwahl können rund 52 Millionen wahlberechtigte Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und der fünf Ersatzkassen ihre ehrenamtlichen Vertreter in die jeweiligen Sozialparlamente wählen. Die Abstimmung läuft bis zum 31. Mai 2023.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Sozialwahl, den zur Wahl stehenden Organisationen und Kandidaten finden Sie auf der offiziellen Webseite www.sozialwahl.de. Diskussionen und Beiträge zu Themen rund um die Sozialwahl und die Soziale Selbstverwaltung können auf www.sozialwahl.de/facebook und www.sozialwahl.de/twitter gefunden werden.

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