Die Polizei hat eine ehemalige Pflegeheimbetreiberin festgenommen, die mit Haftbefehl gesucht wurde. Dies geschah, nachdem sie sich zum wiederholten Male kurz vor Beginn eines Prozesses gegen sie vor dem Rostocker Landgericht krank gemeldet hatte. Die Frau wird nun der Kammer zur Haftbefehlsverkündung vorgeführt, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Der Prozess soll im dritten Anlauf am 25. Mai beginnen.
Gründe für die Festnahme
Die bereits in einem anderen Verfahren zu vier Jahren Haft verurteilte Frau soll in Krakow am See (Landkreis Rostock) zwischen Mai 2013 und Oktober 2015 ein Pflegeheim ohne verantwortliche Pflegedienstleitung betrieben haben. Trotzdem soll sie laut Anklage Rechnungen über insgesamt gut 1,8 Millionen Euro an Kranken- und Pflegekassen gestellt haben, die auch fast vollständig gezahlt wurden.
Verzögerungen des Prozesses
Der Prozessauftakt hatte am 4. und 16. Mai verschoben werden müssen, nachdem die Angeklagte sich kurz zuvor krank meldete. Die 37-Jährige wurde vom Rostocker Landgericht im Juni 2022 bereits zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erging wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs und wurde erst im März rechtskräftig. Deshalb musste die Frau bisher noch nicht zur Haft antreten.
Vorwürfe gegen die Frau
Senioren waren dem Landgericht zufolge in den 2016 geschlossenen Einrichtungen aus Gewinnsucht unter menschenverachtenden Bedingungen in „Dreckslöchern“ untergebracht gewesen. Die Frau wurde wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs verurteilt.
