Malta plant, deutsche und österreichische Gerichtsurteile im Glücksspielbereich nicht mehr anzuerkennen. Der maltesische Wirtschaftsminister Silvio Schembri hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass Gerichte die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Malta verweigern sollen. Diese Klausel soll als Paragraph 56a in das bestehende Glücksspielgesetz aufgenommen werden.
Hintergrund ist, dass internationale Casino-Konzerne seit Jahren zur Rückzahlung von Glücksspielverlusten verurteilt werden. Viele Anbieter wie beispielsweise Mr. Green oder Pokerstars kommen den rechtskräftigen Gerichtsurteilen nicht nach und zahlen die Spielverluste schlichtweg nicht zurück. In Deutschland und Österreich wurden daher in zigtausenden Gerichtsverfahren die Rückforderung der Glücksspielverluste angeordnet.
Padronus, ein marktführender Prozessfinanzierer im Bereich Glücksspielrecht in Österreich und Deutschland, hat hunderte rechtskräftige Gerichtsurteile gegen Mr. Green und Pokerstars vorliegen, die nicht bezahlt wurden und derzeit auf Malta vollstreckt werden.
Der eingebrachte Gesetzesentwurf soll den Casinos auf Malta nun Abhilfe verschaffen und eine Vollstreckung insbesondere deutscher und österreichischer Ansprüche auf gesetzlicher Ebene verunmöglichen. Dieses Vorhaben wird von vielen als Verhöhnung deutscher und österreichischer Verbraucher und als unverhohlene Provokation gegenüber der EU angesehen.
Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Gerichtsurteile sind Grundpfeiler des derzeitigen Unionrechts. Wird das Gesetz vom maltesischen Parlament verabschiedet, wird ein eklatanter Bruch des EU-Rechts vorliegen.