Im Kampf des ehemaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy mit der Justiz steht eine wichtige Entscheidung bevor. Heute wird ein Urteil im Berufungsprozess um Vorwürfe der Bestechung und unerlaubten Einflussnahme erwartet. Das Pariser Gericht wird darüber entscheiden, ob Sarkozy eine dreijährige Haftstrafe absitzen muss.

Berufungsprozess mit milderen Richterspruch?

Sarkozy kann auf einen milderen Richterspruch als in erster Instanz hoffen. Vor gut zwei Jahren war der Politiker wegen des Bestechungsvorwurfs zu drei Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung und eines zuhause unter elektronischer Bewachung. Ein solches Urteil gegen einen früheren Staatschef war in der jüngeren Geschichte Frankreichs beispiellos und für Sarkozy ein harter Schlag. Der Vollzug der Strafe wurde wegen der angestrengten Berufung zunächst ausgesetzt. Im Berufungsprozess forderte die Staatsanwaltschaft nun alle drei Jahre auf Bewährung. Der Ex-Präsident, der in Berufung davon sprach, seinen Stolz zu verteidigen, darf also auf ein etwas milderes Urteil hoffen.

Bestechungsvorwurf und „Korruptionspakt“

Laut Gericht hatte der Altpräsident 2014 versucht, über seinen damaligen Anwalt Thierry Herzog vom damaligen Generalanwalt beim Kassationsgericht, Gilbert Azibert, Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Angeklagten einen „Korruptionspakt“ schlossen. Es sprach von einer „besonderen Schwere“ der Taten, da sie von einem früheren Staatschef begangen worden seien. Sarkozy selbst bestritt die Vorwürfe, seine Anwältin nannte das Urteil „extrem hart“ und „ungerechtfertigt“.

Weiterer möglicher Prozess wegen Wahlkampffinanzierung

Nun muss sich Sarkozy für einen weiteren möglichen und nicht minder pikanten Prozess wappnen. Wegen angeblicher Wahlkampf-Millionen aus Libyen ist Anklage gegen ihn erhoben. Die Finanzstaatsanwaltschaft wirft dem 68-Jährigen Veruntreuung öffentlicher Gelder, Bestechlichkeit und illegale Wahlkampffinanzierung vor. Bereits mit Blick auf seine letztlich gescheiterte Wiederwahlkampagne 2012 war Sarkozy vor anderthalb Jahren wegen illegaler Wahlkampffinanzierung zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden – und in Berufung gegangen. Hintergrund für die Ermittlungen in der Libyen-Affäre waren Hinweise, wonach für Sarkozys Wahlkampf 2007 illegal Geld vom Regime des damaligen libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi geflossen sein soll.

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