Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die rechtlichen Hürden für die Installation von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen, auch bekannt als Balkonkraftwerke, beseitigen soll. Der Gesetzentwurf wird heute im Bundestag beraten.
Energiewende für jedermann
Die Gewinnung von Strom für den Eigenbedarf mit Balkonkraftwerken ist einfach und kosteneffektiv. Die Nachfrage nach Photovoltaik- und Solaranlagen steigt, insbesondere bei steigenden Strom- und Energiepreisen. Jeder kann seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem er selbst Strom erzeugt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte die Nutzung erneuerbarer Energien erleichtern und die aktuellen rechtlichen Hürden für Balkonkraftwerke im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beseitigen.
Rechtssicherheit für Mieter und Eigentümer
Der Gesetzentwurf sieht eine Privilegierung von Balkonkraftwerken in § 554 BGB und § 20 WEG vor, um eine unsichere Rechtslage zu korrigieren. Mieter und Wohnungseigentümer sollen Rechtssicherheit erhalten, während gleichzeitig die Interessen der Vermieter und Eigentümergemeinschaft berücksichtigt werden. Technische Sicherheit und die Vermeidung von Gebäudeverunstaltung sind dabei wichtige Faktoren.
Energiewende dezentral und unbürokratisch gestalten
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte eine Energiewende für jedermann, die dezentral, unbürokratisch und leicht umzusetzen ist. Jeder Tag, an dem Bürgerinnen und Bürger ihren Strom nicht selbst erzeugen können, führt zu höheren Stromkosten und verzögert den Klimaschutz. Balkonkraftwerke können die Stromkosten im Haushalt unmittelbar reduzieren und die Energiewende so individuell erlebbar machen.
Keine Zeit für Verzögerungen
Obwohl die Ampel-Koalition einen eigenen Gesetzentwurf in Umlauf gebracht hat, teilt sie den Vorstoß der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Union fordert eine schnelle Umsetzung, um die Energiewende voranzutreiben und den Bürgern Rechtssicherheit zu bieten.
