Das Thema Sanierungspflicht sorgt derzeit für Aufregung, da umfangreiche Änderungen bei den gesetzlichen Grundlagen bevorstehen. Tamer Ates, Inhaber der SANIROVA GmbH, bietet Komplettlösungen zur Altbausanierung in Berlin und dem Berliner Umland an und gibt Einblicke in die geplante Sanierungspflicht für Hausbesitzer.

Verunsicherung unter Hausbesitzern

Die Verunsicherung unter den Eigenheimbesitzern ist gegenwärtig groß. Das Gebäudeenergiegesetz wird gerade überarbeitet und auch die EU plant neue Vorgaben zur Sanierungspflicht. Was bedeutet das für die Dämmung von Dach und Fassaden? Muss die Heizungsanlage bald getauscht werden?

„Die Sanierungspflicht wird kommen, doch ein Grund zur Panik ist das sicherlich nicht“, sagt Tamer Ates. „Zum einen muss niemand befürchten, dass er von heute auf morgen zum Umbau gezwungen ist, zum anderen sind alle Maßnahmen zur energetischen Sanierung mit einer Einsparung bei den Energiekosten verbunden. Dazu kommt, dass mit den gesetzlichen Änderungen auch neue Förderprogramme aufgelegt werden. Ich würde jedem Hausbesitzer empfehlen, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um die Sanierung dann in aller Ruhe aus einer Hand durchführen zu lassen.“

Komplettlösungen für Altbausanierung

Als Sanierungsexperte weiß Tamer Ates, worauf es heute wirklich ankommt. Gemeinsam mit seinem Team unterstützt er seine Kunden darum mit ganzheitlichen Lösungen. Dazu zählen die Veränderungen ineffizienter Grundrisse, die Erneuerung veralteter Sanitäranlagen, die Verbesserung der Energieeffizienz als auch die Herstellung von Barrierefreiheit. Die Besonderheit: Sie vereinen alle Gewerke, die eine Modernisierung erfordert, unter einem Dach.

Geplante Änderungen

Nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz greift eine Sanierungspflicht für Ein- und Zweifamilienhäuser lediglich im Fall eines Besitzerwechsels. Vorgesehen ist dann die Dämmung des Daches oder wahlweise der obersten Geschossdecke, falls der Dachraum nicht zu Wohnzwecken genutzt wird. Warmwasserführende Rohre müssen ebenfalls gedämmt werden, sofern sie sich in unbeheizten Räumen befinden. Bisher galt zudem, dass Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren Laufzeit ausgetauscht werden müssen.

An dieser Stelle gibt es nach dem Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz allerdings gravierende Änderungen. Das neue Gebäudeenergiegesetz soll mit dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Entwurf liegt vor, doch er durchläuft momentan das parlamentarische Verfahren, sodass es durchaus zu Änderungen kommen kann. Für die Heizungsanlagen sieht der Entwurf Folgendes vor: Im Fall eines Defekts, der nicht mehr repariert werden kann oder wenn die Heizungsanlage älter als 15 Jahre ist, muss sie ausgetauscht werden.

Tamer Ates empfiehlt Hausbesitzern, sich frühzeitig mit dem Thema Sanierungspflicht auseinanderzusetzen und gegebenenfalls eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um die Sanierung in aller Ruhe aus einer Hand durchführen zu lassen.

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