Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften kritisiert die Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Kampf gegen Kinderarmut. Das Bündnis fordert Heil auf, endlich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des kindlichen Existenzminimums anzugehen und so den Weg freizumachen für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt.

Kindergrundsicherung als Schutz vor Armut

Die Kindergrundsicherung soll sich daran messen lassen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder abdeckt und sie damit vor Armut schützt. Das Bündnis bemängelt, dass außer einigen deskriptiv-unverbindlichen Papieren keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar sind, seiner Verpflichtung nachzukommen, das kindliche Existenzminimum neu zu definieren.

Stillstand bei der Ausarbeitung der Kindergrundsicherung

Das Bündnis mahnt, dass es nicht hinnehmbar wäre, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des „Was und wieviel braucht ein Kind“ auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde. Ein weiterer Stillstand wäre ein unbegreifliches politisches Versagen. Schon jetzt zeichnet sich ein weiterer Anstieg der Kinderarmut ab. Bei allen politisch Verantwortlichen müssten die Alarmglocken angehen.

Kinderarmut in Deutschland

Kinderarmut ist in Deutschland weit verbreitet und hat zuletzt ein neues Rekordhoch erreicht: Mehr als jedes fünfte Kind wächst hierzulande in Armut auf. Das Bündnis drängt vor diesem Hintergrund auf ein Ende des Stillstands bei den notwendigen Arbeiten für eine armutsfeste Kindergrundsicherung.

Forderungen des Bündnisses

Das Bündnis fordert Bundesarbeitsminister Heil auf, unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechten Definition des kindlichen Existenzminimums und zur Berechnung des existenzsichernden Zusatzbetrages in der Kindergrundsicherung aufzunehmen und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbänden einzubeziehen.

Der Aufruf kann auf der Webseite des Paritätischen Gesamtverbandes abgerufen werden.

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