Der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter, äußerte sich zur Anhörung der Verwaltung des Deutschen Bundestages bezüglich der Teilrücknahme der Bescheide über die Festsetzung staatlicher Mittel für die Anspruchsjahre 2018 bis 2021. Diese Maßnahme ist eine Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung vom 24.01.2023.

Sparsame Finanzpolitik der AfD

Laut Hütter hat die AfD in den vergangenen Jahren sparsam gewirtschaftet und den Hinweisen der Präsidentin des Deutschen Bundestages gefolgt, dass ein Teil der im Rahmen der Parteienfinanzierung überwiesenen Mittel nur unter Vorbehalt ausgezahlt worden sei, und diese deshalb zurückgelegt. Die Rückzahlungserfordernis führe daher im Gegensatz zu anderen Parteien im Bundestag nicht zu Problemen für die Finanzlage und Kampagnenfähigkeit der AfD.

Keine Probleme für Finanzplanung der AfD

Hütter betonte, dass die AfD sich über die Klarheit für ihre Finanzplanung der nächsten Jahre freue, die durch das Anhörungsverfahren der Bundestagsverwaltung geschaffen wurde. Trotz der bevorstehenden Teilrückzahlung sei die AfD bereit für mehr, wie die steigenden Umfragewerte und Mitgliederzahlen der Partei zeigten.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Als Anlage fügte die AfD eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2023 bei.

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