Das E-Rezept wird ab dem 1. Juli eingeführt und soll die Abläufe in Arztpraxen und Apotheken vereinfachen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gab bekannt, dass elektronische Rezepte (E-Rezepte) ab diesem Datum möglich sein werden. Lauterbach sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Das E-Rezept ist endlich alltagstauglich“.
Details zur Einführung des E-Rezepts
Ab dem 1. Juli 2023 können Patienten das E-Rezept in Apotheken einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli sollen voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein. Wenn Patienten ihre Versichertenkarte in die Lesegeräte in Apotheken einstecken, wird das E-Rezept bereits in der Datenbank vorliegen. Ziel des E-Rezepts ist es, die Abläufe in Arztpraxen und Apotheken zu vereinfachen und die „Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen“ zu beenden. Es soll auch die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer machen.
Verzögerungen bei der Einführung
Der Start bei elektronischen Rezepten hatte sich mehrfach verzögert. Im vergangenen Herbst wurden in der einzigen Pilotregion in Westfalen-Lippe weitere Schritte auf Eis gelegt. Anfang März hatte Lauterbach angekündigt, die Verbreitung digitaler Anwendungen deutlich zu beschleunigen. Das E-Rezept soll auf breiter Front alltagstauglich werden. Es kann über verschiedene Wege genutzt werden. Patienten können entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwalten und digital an eine Apotheke senden wollen oder ob ihnen die Zugangsdaten als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden sollen.
Bundesgesundheitsministerium zum E-Rezept
Das Bundesgesundheitsministerium betont, dass das E-Rezept ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens sei. Es soll die Abläufe in Arztpraxen und Apotheken vereinfachen und die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer machen. Das E-Rezept kann über verschiedene Wege genutzt werden, um den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.
