Hintergrund
Die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags wurde im März vom Bundestag verabschiedet und im Juni vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Ziel ist es, die Anzahl der Abgeordneten von derzeit 736 auf 630 zu reduzieren und die Grundmandatsklausel abzuschaffen.
Klageerhebung
Sowohl die bayerische Landesregierung als auch die CSU haben Klagen gegen die Wahlrechtsreform beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte, dass die neu geschaffenen Regeln gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip verstoßen würden. Die CSU-Generalsekretär Martin Huber nannte die Wahlrechtsreform „undemokratisch“ und erklärte, dass die Ampel bayerische Wählerstimmen entwerten würde.
Auswirkungen
Die Reform kann dazu führen, dass nicht alle Wahlkreisgewinner ins Parlament einziehen und Parteien nicht mehr automatisch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen können, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen.
Die Klagen der bayerischen Landesregierung und der CSU werden nun vom Bundesverfassungsgericht geprüft.