Das Landgericht München hat den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler wegen Betrugs durch Unterlassen im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal verurteilt. Das Urteil lautet auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Auch die beiden Mitangeklagten, der ehemalige Chef der Motorentwicklung Wolfgang Hatz und der Ingenieur P., erhielten Bewährungsstrafen wegen Betrugs. Es handelt sich um die ersten strafrechtlichen Urteile im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal, der die gesamte Automobilbranche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat.

Die Strafen im Detail

Hatz wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, P. zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Alle drei Angeklagten müssen hohe Bewährungsauflagen an die Landesjustizkasse Bamberg sowie an verschiedene gemeinnützige Vereine zahlen. Stadler muss 1,1 Millionen Euro zahlen, Hatz 400.000 Euro und P. 50.000 Euro. Sie müssen auch die Kosten des Verfahrens in Millionenhöhe tragen.

Die Vorwürfe gegen Hatz und P.

Hatz und P. hatten nach eigenem Geständnis dafür gesorgt, dass die großen Dieselmotoren die Grenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, nicht aber auf der Straße. Ziel war es, sich den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung zu sparen, nachdem sich die Techniker des Konzerns verrechnet hatten. Abteilungsleiter P. soll damals von seinen Mitarbeitern „intelligente Lösungen“ gefordert haben, um die kaum erfüllbaren Erwartungen von oben zu erfüllen.

Stadlers Rolle

Stadler hatte jahrelang seine Unschuld beteuert. Erst nach dem Hinweis des Gerichts auf eine drohende Gefängnisstrafe gestand der 60-Jährige im Mai, nach dem Auffliegen des Skandals 2015 in den USA den Verkauf von Autos mit manipulierten Abgaswerten in Deutschland viel zu spät gestoppt zu haben. Angesichts der Hinweise auf Tricksereien auch bei den europäischen Modellen hätte er als Vorstandschef sorgfältiger sein, für Aufklärung sorgen und eingreifen müssen.

Rechtskräftigkeit der Urteile

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte den Bewährungsstrafen für Stadler und P. im Rahmen einer Verständigung bereits zugestimmt und nur im Fall von Hatz eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert.

Haftbefehle aufgehoben

Die Haftbefehle gegen alle drei Angeklagten, die bisher unter Auflagen frei waren, wurden nach der Urteilsverkündung aufgehoben.

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