Die Europäische Kommission hat gestern ihren Reformvorschlag für das europäische Saatgutrecht vorgelegt. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) fordert eine maßvolle Modernisierung des Rechtsrahmens. Der BDP begrüßt, dass die Vorteile der bestehenden Rechtsvorschriften für die Produktion und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM) anerkannt werden und im Grundsatz erhalten bleiben sollen. Insbesondere die Sortenzulassung und -anerkennung spielen dabei eine wichtige Rolle.
Wahlfreiheit und Züchtungsfortschritt durch Sortenzulassung
Das geltende europäische Saatgutrecht ist seit vielen Jahren die Grundlage für die Versorgung der Landwirtschaft mit hochwertigem Saatgut. Die Sortenzulassung durch das Bundessortenamt ermöglicht die Prüfung und Beschreibung neuer Sorten, wodurch landwirtschaftliche Betriebe eine große Auswahl haben und der Züchtungsfortschritt gewährleistet wird.
Saatgutanerkennung für Gesundheit und Qualität
Die Saatgutanerkennung stellt sicher, dass das Saatgut gesund und von hoher Qualität ist, bevor es auf den Acker gelangt. Die nationale Wertprüfung neuer Sorten sowie die klare Unterscheidung zwischen dem nicht-professionellen und professionellen Bereich des Saatgutmarkts tragen zur effizienten Entwicklung angepasster Pflanzensorten und zum fairen Wettbewerb bei.
Der BDP warnt davor, dass durch die Schaffung weiterer Ausnahmen und die Absenkung der Standards für bestimmte Produkte die Versorgung der Landwirtschaft mit hochwertigem Saatgut gefährdet und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beeinträchtigt werden könnte.
Die EU-Kommission schließt mit ihrem Reformvorschlag einen langjährigen Überarbeitungsprozess ab. Bereits vor zehn Jahren wurden erste Anstrengungen zur Erneuerung des europäischen Saatgutrechts unternommen. Im Jahr 2013 wurde der Vorschlag im Europäischen Parlament abgelehnt. Die Revision wurde 2019 vor dem Hintergrund des europäischen Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie sowie der Biodiversitätsstrategie erneut angestoßen.