Die Bundesregierung hat Vorbehalte gegenüber dem Vorschlag einer EU-Asylverordnung. Diese Pläne sehen Sonderregeln für Mitgliedstaaten vor, die mit einem großen Andrang von Asylsuchenden überlastet sind. Im Rahmen der geplanten Reform der EU-Asylpolitik bahnt sich neuer Streit an. Im Mittelpunkt der Kontroverse steht eine Verordnung, die überlasteten Mitgliedstaaten in Ausnahmesituationen ermöglichen soll, die geltenden Standards abzusenken. Die Bundesregierung betrachtet den Vorschlag, zu dem die spanische EU-Ratspräsidentschaft bis Ende des Monats eine Einigung erzielen will, kritisch. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass der Verordnungsvorschlag noch einer Prüfung innerhalb der Bundesregierung unterliege.

Die EU-Innenminister haben am 8. Juni mit einer ausreichend großen Mehrheit für umfassende Reformpläne gestimmt. Demnach sollen Asylanträge von Migranten aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent bereits innerhalb von zwölf Wochen an den EU-Außengrenzen geprüft werden. In dieser Zeit sollen die Schutzsuchenden verpflichtet werden, in streng kontrollierten Aufnahmeeinrichtungen zu bleiben. Personen, die keine Chance auf Asyl haben, sollen umgehend abgeschoben werden. Es ist möglich, dass das EU-Parlament noch Änderungen durchsetzt. Derzeit verhandeln das Europaparlament und die EU-Staaten über die Pläne, und am Ende muss sich Deutschland erneut positionieren.

Der Vorschlag für die neue Krisenverordnung sieht unter anderem längere Fristen für die Registrierung von Asylanträgen an den Außengrenzen vor. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, Standards bei der Unterbringung und Versorgung abzusenken. Darüber hinaus sollen Schutzsuchende in Krisensituationen nach dem Willen des Rates verpflichtet werden können, sich länger als zwölf Wochen in den Aufnahmeeinrichtungen in Grenznähe aufzuhalten. Eine Krisensituation könnte beispielsweise vorliegen, wenn ein anderes Land Geflüchtete „instrumentalisiert“, wie es zuletzt an der belarussisch-polnischen Grenze der Fall war. Das Bundesinnenministerium erklärte, dass die Bundesregierung insbesondere kritisch auf die Regelungen zur Instrumentalisierungssituation in der Krisenverordnung blickt, da sie sich bei der Abstimmung über die sogenannte Instrumentalisierungs-Verordnung im Dezember 2022 enthalten hatte. Die Bundesregierung beteiligt sich an den Verhandlungen, um auf eine Verbesserung der Standards für Schutzsuchende und ein einheitliches und handhabbares Verfahren in Krisensituationen für die Mitgliedstaaten hinzuwirken.

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