Neue Regelung für Windkraftanlagen
Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann (SPD) plant, den Bau neuer Windkraftanlagen für Städte und Dörfer attraktiver zu machen. Laut Willingmann sollen Windparkbetreiber verpflichtet werden, einen Teil ihrer Jahresgewinne an die Standort-Kommunen abzugeben. Dadurch soll die Akzeptanz und Bereitschaft zum Neubau von Windanlagen gesteigert werden.
Verbindung von Gewinnabgaben und Leistung
Konkret plant Willingmann, die Gewinnabgaben der Betreiber an die Leistung der jeweiligen Windanlagen zu koppeln. Je mehr Strom produziert wird, desto höher soll auch die Abgabe an die Kommune sein. Der Energieminister schätzt, dass pro Megawatt im Jahr 6.000 Euro an die Standortgemeinde fließen könnten. Bei Anlagen mit fünf Megawatt könnten Kommunen somit mit 30.000 Euro Einnahmen pro Jahr rechnen.
Ausweitung der Regelung
Die geplante Regelung soll vor allem für neue Windanlagen und Repowering-Anlagen gelten. Repowering bedeutet, dass veraltete Windräder am selben Standort durch neue und leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden. Allerdings schließt Willingmann nicht aus, dass die Reform auch auf bestehende Windräder angewendet werden kann. Zudem sollen auch künftige Solar-Freiflächenanlagen in die Regelung einbezogen werden. Hierbei plant das Ministerium Gewinnabgaben von 2.000 Euro pro Jahr und Hektar.
Gesetzentwurf noch dieses Jahr
Der Gesetzentwurf von Energieminister Willingmann soll noch dieses Jahr im Landtag beraten werden. Damit sollen die neuen Regelungen für die Beteiligung der Kommunen an den Gewinnen von Wind- und Solaranlagen umgesetzt werden.
