Kritik an geplanten Einschränkungen
Das Bundesgesundheitsministerium plant, den Konsum von Cannabis zu erlauben, jedoch mit Einschränkungen und einem Verbot in der Nähe von Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung dieser Pläne. Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz kritisiert den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums und bemängelt das Fehlen von Präzision und Weitsicht. Es werde nicht deutlich, wie der zu erwartende erhöhte technische und personelle Aufwand der Polizei und anderer Behörden bewältigt werden soll.
Sorge vor Mehrbelastung
Poitz äußert die Befürchtung, dass die Cannabis-Pläne der Bundesregierung zu einer starken Mehrbelastung für die Polizei führen könnten. Er betont, dass es im Papier des Bundesgesundheitsministeriums nicht klar werde, wie die geforderte 200-Meter-Distanz zwischen einem Konsumenten und einer Kita überprüft werden soll. Er hoffe nicht, dass die Behörde erwarte, dass die Polizei dies mit einem Zollstock messe.
Geplante Regelungen
Gemäß den Plänen des Gesetzentwurfs sollen Personen über 18 Jahren den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und den Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden. Allerdings soll das Kiffen in der Öffentlichkeit in einem Umkreis von bis zu 200 Metern von Schulen, Kitas, Spiel- oder Sportplätzen verboten sein.