Überflutung der Finanzämter mit Einsprüchen

Die Neuberechnung der Grundsteuer in Sachsen-Anhalt sorgt für eine regelrechte Flut an Beschwerden bei den Finanzämtern. Bis zum 4. August wurden mehr als 34.000 Einsprüche gegen den Grundsteuermessbescheid registriert. Dieser Bescheid bildet die Grundlage für die zukünftige Steuerhöhe. Das Landesfinanzministerium bestätigt diese Zahlen.

Erste Klagen erreichen die Justiz

Neben den Einsprüchen gibt es auch die ersten Klagen gegen die neue Grundsteuer. Derzeit sind zwei Klagen vor dem Finanzgericht Sachsen-Anhalt anhängig. Diese betreffen Grundstücke in verschiedenen Finanzamtsbezirken. Die Kläger sind mit der Berechnung der Grundsteuer auf Basis einer fiktiven Nettokaltmiete nicht einverstanden. Sie fordern eine Berechnung auf Grundlage der tatsächlich erzielbaren Mieteinnahmen.

Einspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen

Betroffene Eigentümer können sich erst an das Landesfinanzgericht wenden, wenn das Einspruchsverfahren beim Finanzamt abgeschlossen ist. Bisher ist dies nur bei einem kleinen Teil der Einsprüche der Fall. Laut Finanzministerium wurden bisher weniger als zehn Prozent der Einsprüche abschließend bearbeitet.

Erfolg für einige Einspruchsführer

Trotzdem hat sich der Protest für viele Einspruchsführer gelohnt. Von den 34.000 Einsprüchen wurden nur 220 zurückgewiesen, während etwa 1.900 zu einer Verbesserung für die Betroffenen führten.

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