Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland fordert Verbot von Cannabis am Steuer

Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland (VOD) setzt sich anlässlich der Legalisierung des Cannabiskonsums für klare Regeln ein: Das Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Konsum von Cannabis sollte weiterhin verboten bleiben. Die Vorsitzende der VOD, Silke von Beesten, betont, dass die steigenden Unfallzahlen unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln ein Weckruf sein sollten. Eine Liberalisierung des Cannabiskonsums am Steuer gefährde die Verkehrssicherheit und treffe oft Unbeteiligte.

Steigende Unfallzahlen unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln

Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Verletzten unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln (ohne Alkohol) ist seit 1990 um mehr als 700 % gestiegen. Allerdings wird dabei nicht zwischen Cannabis und anderen Drogen unterschieden. Bundesverkehrsminister Volker Wissing plant, einen Grenzwert für den Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr festzulegen. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag 2022 hat jedoch festgestellt, dass es schwierig bis unmöglich sein wird, einen vergleichbaren Wert wie beim Alkohol festzulegen, der auf nachweisbaren Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit basiert.

VOD fordert Beibehaltung der Nachweisgrenze von THC

Die VOD plädiert dafür, die bisherige Nachweisgrenze von THC von 1 Nanogramm pro Milliliter Blut als Grenzwert beizubehalten. Dies sei konsequent im Sinne der Verkehrssicherheit und der Gleichbehandlung. Zudem sollte das Fahren unter Alkoholeinfluss generell verboten werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Null Toleranz bei Alkohol und Drogen am Steuer

Die VOD appelliert an die Bundesregierung und den Bundestag, den Cannabiskonsum nur unter klaren Regeln für die Verkehrssicherheit zu legalisieren. Die Lösung könne nur lauten: Null Toleranz bei Alkohol und Drogen am Steuer. Es sei wichtig, die Verkehrssicherheit effektiv zu erhöhen und nicht die Straßen unsicherer zu machen. Die VOD fordert, dass der Grundsatz „Wer trinkt, kokst oder kifft, fährt nicht!“ verbindlich im Gesetz festgeschrieben wird.

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