Thüringer Bauernverband droht mit Klage
Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen plant die Einführung einer Preisbremse für landwirtschaftliche Flächen, um dem starken Preisanstieg entgegenzuwirken. Allerdings hat ein Gutachten nun Verfassungsprobleme aufgedeckt. Der Thüringer Bauernverband hat sich strikt gegen die Pläne der Landesregierung gestellt und droht mit einer Klage. Verbandspräsident Klaus Wagner betonte, dass er persönlich davon ausgehe, dass man den Gesetzentwurf vor Gericht anfechten werde.
Regulierung und Transparenz beim Flächenverkauf
Die rot-rot-grüne Landesregierung möchte mit einem Agrarstrukturgesetz nicht nur den Preisanstieg bei landwirtschaftlichen Flächen eindämmen, sondern auch mehr Kontrolle und Transparenz beim Verkauf von Flächen über Unternehmensanteile erreichen. Zudem soll verhindert werden, dass sich Agrarflächen in den Händen branchenfremder Investoren konzentrieren. Ein Rechtsgutachten, das der Bauernverband in Auftrag gegeben hat, hält den Gesetzentwurf jedoch in weiten Teilen für verfassungswidrig.
Kritik an der Preisbremse und Forderung nach Investoren
Der Bauernverband argumentiert, dass eine gesetzliche Regulierung der Agrarflächenpreise mehr Nach- als Vorteile mit sich bringe. Landwirte seien auf Sicherheiten für Finanzierungen angewiesen, um Investitionen tätigen zu können. Andreas Eisen vom Genossenschaftsverband betont ebenfalls die Notwendigkeit von Kapital und Sicherheiten in der Landwirtschaft. Er warnt zudem vor einer „Enteignung von großen Teilen der ostdeutschen Bevölkerung“. Investoren seien auch in der Landwirtschaft nötig.
Rechtsunsicherheit und verfassungsrechtliche Bedenken
Das Gutachten, das von der Juristin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena verfasst wurde, kritisiert den Gesetzentwurf in seiner bisherigen Fassung. Es gebe Rechtsunsicherheit aufgrund mehrerer unbestimmter Rechtsbegriffe. Zudem sei die Einführung einer starren Preisbremse verfassungswidrig. Auch die Schaffung einer Art „Globalermächtigung“ für die Landesregierung wird als verfassungsrechtlich problematisch angesehen. Entscheidungen sollten vom Parlament und nicht von der Regierung getroffen werden.