Überblick der Prüfungen 2023
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 226.617 Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass mehr als jede vierte dieser Anlagen (28,5 %) Mängel aufwies. Diese Anlagen umfassen unter anderem Ölheizungen, Tankstellen sowie Lager- und Abfüllanlagen.
Verteilung der Mängel
Laut den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes wiesen 44.218 Anlagen (19,5 %) geringfügige Mängel auf, während 20.238 Anlagen (8,9 %) erhebliche Mängel und 48 Anlagen (0,02 %) gefährliche Mängel aufwiesen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Anteil mangelhafter Anlagen von 32,7 % im Jahr 2018 auf 28,5 % im Jahr 2023 leicht gesunken.
Besondere Auffälligkeiten bei Biogasanlagen
Ein auffälliger Trend zeigt sich bei den Biogasanlagen, die überdurchschnittlich häufig Mängel aufweisen. Im Jahr 2023 war mehr als jede zweite geprüfte Biogasanlage (56,7 %) mangelhaft, was im Vergleich zu 63,0 % im Jahr 2018 einen konstant hohen Wert darstellt. Diese Zahl liegt fast doppelt so hoch wie der Durchschnitt aller geprüften Anlagen.
Technische Mängel dominieren
Von den 64.504 geprüften Anlagen mit Mängeln wiesen 48.669 Anlagen (75,5 %) mindestens einen technischen Mangel auf. Zu den häufigsten technischen Mängeln zählen korrodierte Tanks, defekte Betriebs- und Kontrollleuchten sowie Schäden an Auffangwannen. Bei 15.835 Anlagen (24,5 %) wurden ausschließlich Ordnungsmängel festgestellt, wie fehlende oder falsch angebrachte Bedienungsanleitungen. Zudem wurden bei 18.110 Anlagen (28,1 %) sowohl technische als auch Ordnungsmängel identifiziert.
Regelungen zur Mängelbeseitigung
Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, müssen regelmäßig von Fachleuten auf ihre Sicherheit geprüft werden. Geringfügige Mängel sind innerhalb von sechs Monaten zu beheben, während erhebliche und gefährliche Mängel sofort behoben werden müssen. Bei gefährlichen Mängeln erfolgt zudem eine sofortige Stilllegung der Anlage bis zur Mängelbeseitigung.
