Einführung der Steuerprivilegien
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Referentenentwurf des Finanzministeriums, der Steuervergünstigungen für sogenannte „E-Fuel-Only“-Fahrzeuge vorsieht, scharf kritisiert. Diese Fahrzeuge sind technisch identisch mit herkömmlichen Benzin- oder Dieselautos und es ist nicht gewährleistet, dass sie ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden.
Ungleichbehandlung von Fahrzeugtypen
Laut dem Entwurf sollen diese „Pseudo-E-Fuel-Fahrzeuge“ ab dem Jahr 2031 steuerlich besser gestellt werden als reine Elektrofahrzeuge, deren Förderung 2030 endet. Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnete den Entwurf als einen „Generalangriff auf den Klimaschutz im Verkehrsbereich“.
Forderung nach einem Umdenken
Resch kritisierte, dass der Finanzminister, der der FDP angehört, nicht einmal versucht, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu fördern. Er wies darauf hin, dass die Pläne auch vorsehen, die Mehrkosten für den teuren und ineffizienten E-Fuel-Kraftstoff von den Steuerzahlern zu tragen. Die DUH fordert die Ampelregierung, bestehend aus SPD und Grünen, auf, diese Pläne zu stoppen.
Details der Steuerprivilegien
Die vorgesehenen Steuervergünstigungen für „E-Fuel-Only“-Fahrzeuge umfassen eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer sowie Vorteile bei der Gewerbesteuer und der Besteuerung von Dienstwagen, die ab 2030 in Kraft treten sollen.