Vorwurf des Mordes

Ein Anästhesist steht im Mittelpunkt eines Strafverfahrens, in dem ihm vorgeworfen wird, Kindern während einer Zahnbehandlung verunreinigtes Narkosemittel verabreicht zu haben. Ein vierjähriges Mädchen starb in der Zahnarztpraxis, was zu schweren Vorwürfen gegen den Mediziner führte.

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft hat im Frankfurter Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes durch Unterlassen beantragt. Der Anklagevertreter argumentierte, dass der Arzt eklatante Hygienemängel begangen habe, was zu einer Blutvergiftung bei den kleinen Patienten führte. Zudem wurde ihm vorgeworfen, die Kinder trotz ihres kritischen Zustands nicht in eine Klinik eingewiesen zu haben, was möglicherweise das Überleben des Mädchens verhindert hätte.

Reaktion des Angeklagten

Der 67-jährige Angeklagte zeigte sich während des Verfahrens äußerlich unbewegt. Sein Rechtsanwalt stellte keinen konkreten Strafantrag und erklärte, dass der Anästhesist versucht habe, das Leben des Mädchens zu retten. Es gebe keine Beweise für eine Tötungsabsicht, so der Verteidiger.

Hintergründe des Vorfalls

Am 18. September 2021 hatte der Anästhesist in einer Zahnarztpraxis zunächst eine erwachsene Patientin und anschließend vier Kinder narkotisiert. Das Mädchen, das zuletzt behandelt wurde, starb in der Nacht an einer Sepsis. Die anderen Kinder mussten an den folgenden Tagen auf die Intensivstation gebracht werden, wobei zwei von ihnen nur knapp überlebten.

Überwachung und Kommunikation

Laut Staatsanwaltschaft überwachte der Anästhesist die Kinder nach der Narkose nicht ausreichend und schickte sie trotz kritischer Verfassung nach Hause. Besorgte Eltern, die fragten, ob eine Einweisung in eine Klinik notwendig sei, wurden von ihm abgewiegelt. Am Tag nach dem Tod des Mädchens soll er gegenüber der Zahnärztin geäußert haben, man müsse „nicht so eine große Welle machen“, was als Hinweis auf eine mögliche Verdeckungsabsicht gewertet wurde.

Folgen für den Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem, den Angeklagten mit der Urteilsverkündung in Haft zu nehmen und ein lebenslanges Berufsverbot auszusprechen. Der Fall zieht auch das Interesse ehemaliger Patienten auf sich, die sich in der Folge des Vorfalls melden.

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