Rückführungsverbesserungsgesetz

Trotz des Inkrafttretens des Rückführungsverbesserungsgesetzes haben deutsche Behörden weiterhin Schwierigkeiten, geplante Abschiebungen durchzuführen. Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht zeigt, dass von Januar bis September 2024 von insgesamt 38.328 geplanten Abschiebungen 23.610, also 61,6 Prozent, gescheitert sind.

Vergleich der Abschiebungsquoten

Im Jahr 2023 lag die Quote der gescheiterten Abschiebungen sogar bei 65,6 Prozent, was bedeutet, dass 31.330 von 47.760 geplanten Abschiebungen nicht umgesetzt werden konnten. Auch in den Jahren zuvor war die Situation ähnlich: 2022 betrug die Quote 64,3 Prozent und 2021 lag sie bei 60,6 Prozent.

Gründe für das Scheitern

Die Gründe für das Scheitern der Abschiebungen sind vielfältig. Häufig untertauchen die betroffenen Personen, Gerichte erlassen Verbote für Abschiebungen oder es gibt Probleme bei der Durchführung der Flüge.

Kritik von Sahra Wagenknecht

Sahra Wagenknecht, die Chefin der BSW, kritisierte Bundeskanzler Olaf Scholz scharf. Sie warf ihm „Wortbruch“ vor, da er vor einem Jahr versprochen hatte, die Ausreisepflichtigen konsequent abzuschieben. Ihrer Meinung nach ist die aktuelle Situation inakzeptabel, insbesondere dass selbst Straftäter häufig im Land bleiben.

Migration und gesellschaftliche Probleme

Wagenknecht weist darauf hin, dass jährlich fast zehnmal so viele nicht-schutzbedürftige Menschen nach Deutschland kommen, wie tatsächlich abgeschoben werden. Sie sieht in diesem Missverhältnis eine der Ursachen für verschiedene gesellschaftliche Probleme, darunter Wohnungsmangel und überforderte Schulen.

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