Einführung der elektronischen Patientenakte
Am 29. April 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit für alle Patientinnen und Patienten verfügbar sein, einschließlich der Privatversicherten. Diese Ankündigung des Bundesgesundheitsministers stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens dar.
Vorteile der ePA
Die ePA bietet den Versicherten die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten jederzeit einzusehen und selbst zu verwalten. Über die Smartphone-App ihrer jeweiligen Versicherung können die Privatversicherten festlegen, welche Einrichtungen Zugriff auf ihre Daten haben. Die Berechtigungen sind flexibel und können jederzeit angepasst werden.
Technische Voraussetzungen
Für die Nutzung der ePA ist keine elektronische Gesundheitskarte erforderlich. Stattdessen setzen die privaten Krankenversicherer auf digitale Identitäten, die durch ein sicheres Identifikationsverfahren, die GesundheitsID, vergeben werden.
Aktueller Stand der Digitalisierung
Die Einführung der ePA in der privaten Krankenversicherung erfolgt auf freiwilliger Basis. Einige Anbieter haben bereits begonnen, ihren Versicherten die ePA anzubieten, während weitere Unternehmen im Laufe des Jahres folgen möchten. Ziel ist es, dass bis Ende 2025 die Mehrheit der Privatversicherten die ePA nutzen kann.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Trotz der Fortschritte in der Digitalisierung gibt es derzeit noch keine gesetzliche Grundlage für eine flächendeckende Ausstattung der Privatversicherten mit der ePA. Der PKV-Verband fordert daher die neue Bundesregierung auf, die bestehenden Hürden abzubauen und die zustimmungsfreie Bildung der einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR) für Privatversicherte zu ermöglichen.