Ärztetag beschließt Novellierung
Beim 129. Deutschen Ärztetag wurde mit überwältigender Mehrheit beschlossen, dass der Vorstand der Bundesärztekammer die gemeinsam mit dem PKV-Verband erarbeiteten Entwürfe für eine überarbeitete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Bundesgesundheitsministerium übermitteln soll. Der Ärztetag fordert eine zügige Einleitung der Novellierung auf dieser Grundlage.
Gemeinsames Signal für die Zukunft
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, und Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes, betonen, dass dieser Beschluss ein wichtiges Signal für die Zusammenarbeit der ärztlichen Selbstverwaltung, der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger darstellt. Ziel ist es, leistungsgerechte Honorare für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten und gleichzeitig bezahlbare Beiträge für privat Versicherte zu sichern.
Notwendigkeit einer neuen Gebührenordnung
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Dringlichkeit einer neuen Gebührenordnung hervorgehoben. Die derzeitige GOÄ ist weitgehend veraltet und enthält viele medizinische Leistungen nicht. Der neue Entwurf bietet klare Vorteile für alle Beteiligten, da er das Leistungsverzeichnis umfassend aktualisiert und an die moderne Medizin anpasst.
Transparenz und Rechtssicherheit
Die neue GOÄ wird digitale Leistungen, wie die Nutzung der elektronischen Patientenakte und telemedizinische Behandlungen, systematisch abbilden. Dies schafft mehr Transparenz und Rechtssicherheit sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Patientinnen und Patienten.
Ärztliche Zuwendung im Fokus
Besonderes Augenmerk liegt auf der ärztlichen Zuwendung, die als zentrales Element ärztlichen Handelns endlich angemessen bewertet wird. Dies kommt allen medizinischen Fachgebieten mit Patientenkontakt zugute.
Bewährte Prinzipien beibehalten
Bewährte Prinzipien wie die Einzelleistungsvergütung, Therapiefreiheit, Offenheit für Innovationen und der Verzicht auf Budgetierung bleiben erhalten. Diese Elemente sind aus Sicht der Ärzteschaft unverzichtbare Grundlagen für eine freiberufliche ärztliche Tätigkeit.
Rationales Bewertungskonzept
Die Bewertungen im neuen Entwurf folgen einem rationalen Konzept und wurden hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen sowohl von der Bundesärztekammer als auch vom PKV-Verband unabhängig überprüft.