BGH-Entscheidung zu Werbegaben
Am 17. Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass beim Verkauf von Hörsystemen keine Geschenke oder Werbegaben im Wert von mehr als 1 Euro angeboten werden dürfen. Dieses Urteil trägt das Aktenzeichen I ZR 43/24.
Hintergrund des Falls
In diesem Fall hatte ein Akustiker auf seiner Webseite damit geworben, dass Kunden für jeden ausgegebenen Euro Payback-Punkte erhalten. Bei einer privaten Zuzahlung von 1000 Euro hätte dies 100 Payback-Punkte im Wert von 10 Euro bedeutet. Der BGH hat diese Praxis als unzulässig eingestuft, da der Wert der Bonuspunkte die zulässige Grenze von 1 Euro überschreitet.
Übertragbarkeit der Entscheidung
Die Entscheidung des BGH ist nicht nur auf Hörsysteme beschränkt, sondern kann auch auf andere medizinische Hilfsmittel angewendet werden. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben.