Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine Klage gegen die geplante Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof eingereicht. Diese Maßnahme folgt auf die Ablehnung eines Antrags der DUH durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), der einen „befristeten Teilwiderruf“ der bestehenden Plangenehmigung zum Ziel hatte.
Hintergrund der Klage
Im Februar 2025 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart bereits eine Klage abgewiesen, die die Einhaltung der ursprünglichen Planung forderte. Mit der neuen Klage verfolgt die DUH das Ziel, die aktuelle Planung zu ändern, da sich die Rahmenbedingungen geändert haben und die Umsetzung der bestehenden Planfeststellung nicht mehr notwendig ist.
Position der DUH
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich zu den Zielen der Klage: „Wir setzen uns für den Erhalt des unterbrechungsfreien Gäubahnanschlusses ein und fordern die Untersagung der Abtragung des Damms im Bereich der Rampe zum Gäubahnviadukt. Zudem unterstützen wir die Idee eines dauerhaften Doppelbetriebs von Tief- und Kopfbahnhof in Stuttgart.“
Reaktionen und Ausblick
Resch zeigte sich erfreut über die Einsicht der Deutschen Bahn, die Abbindung der Gäubahn zu verschieben und dem Vorschlag eines Parallelbetriebs nachzukommen. Er betonte die Wichtigkeit dieser Klageverfahren für die Zukunft des Bahnknotens Stuttgart und die Notwendigkeit, den klimafreundlichen Fernverkehr zu fördern.
Fortsetzung der rechtlichen Schritte
Die DUH bleibt auch im ersten Klageverfahren aktiv und hat im Juli 2025 einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht. Die Organisation setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Gäubahn dauerhaft an den Stuttgarter Hauptbahnhof angebunden bleibt und der Bahnknoten nicht durch die geplanten Maßnahmen geschädigt wird.
