Verschiebung des Inkrafttretens

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung präsentiert, die ursprünglich ab dem 30. Dezember 2025 gelten sollte. Diese Entscheidung hat im Baugewerbe für Diskussionen gesorgt.

Reaktionen aus dem Baugewerbe

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, äußerte sich positiv zu dem Vorschlag der EU-Kommission, die Verordnung um ein weiteres Jahr auszusetzen. Er betont jedoch, dass es nicht nur um technische Probleme gehen sollte, die möglicherweise behoben werden müssen. Bereits im Winter 2024 wurde der Anwendungszeitpunkt auf den 30. Dezember 2025 verschoben.

Notwendigkeit grundlegender Änderungen

Pakleppa fordert eine konkrete inhaltliche Überarbeitung der Verordnung, um eine erneute Vertagung der bestehenden Probleme zu vermeiden. Die Unternehmen benötigen Klarheit, damit die Verordnung praktikabel umgesetzt werden kann, ohne kleine und mittlere Unternehmen zu überfordern. Nur so können die Umweltziele der Verordnung tatsächlich erreicht werden.

Bürokratische Belastungen für Unternehmen

Die aktuellen Planungsunsicherheiten stellen eine erhebliche Herausforderung dar. Viele kleine und mittlere Betriebe sehen sich steigenden bürokratischen Anforderungen gegenüber, ohne zu wissen, wie sie diese operativ und finanziell umsetzen können. Ein Aufschub um zwei Jahre könnte der Politik die Möglichkeit geben, Anpassungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Umsetzung praktikabel bleibt.

Forderungen des Baugewerbes

Das Baugewerbe hat spezifische Forderungen formuliert, um ungerechtfertigte Belastungen zu vermeiden:

  1. Die Dokumentations- und Sorgfaltspflichten sollten auf den Import von Produkten beschränkt werden.
  2. Die Anforderungen an Sorgfalt und Dokumentation in der „Null-Risiko-Zone“ (Produktionsstaaten ohne Entwaldung, wie innerhalb der EU) sollten drastisch gesenkt werden.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Belastungen für nachgelagerte, kleine und mittlere Betriebe in der Wertschöpfungskette zu reduzieren.

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