Initiative der NRW-Landesregierung

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) hat beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, um ältere Menschen besser vor den Risiken eines Immobilien-Teilverkaufs zu schützen. Gemeinsam mit Baden-Württemberg wird NRW eine Vorlage zur Justizministerkonferenz am 7. November einbringen, die eine „Aufklärungspflicht“ für Verbraucher fordert.

Aufklärung über Risiken

In dem Dokument, das dem Kölner Stadt-Anzeiger vorliegt, wird betont, dass Verbraucher über die gravierenden Folgen des Teilverkaufsmodells informiert werden müssen. Die Komplexität der Verträge und deren oft mangelnde Transparenz erschweren es den Betroffenen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Finanzielle Fallstricke

Laut NRW-Justizminister Benjamin Limbach bergen die Vertragsmodelle erhebliche Risiken. Er weist darauf hin, dass das, was zunächst als attraktive Lösung zur Verbesserung der finanziellen Situation im Alter erscheint, schwerwiegende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Limbach warnt, dass Senioren für ihre Liquiditätsprobleme möglicherweise „den höchsten Preis“ zahlen müssen, was im schlimmsten Fall den Verlust des eigenen Zuhauses zur Folge haben könnte.

Nutzungsentgelt und finanzielle Belastungen

Bei einem Teilverkauf sind Senioren verpflichtet, dem Käufer ein monatliches Nutzungsentgelt zu zahlen, das mit einer Miete vergleichbar ist. Die Laufzeit dieser Zahlungen ist häufig zeitlich begrenzt und kann bei einer Neufestsetzung erheblich steigen. In vielen Fällen ist das Nutzungsentgelt an die Inflationsrate gekoppelt, was zu einer automatischen Erhöhung führt. Diese monatlichen Zahlungen stellen für viele Senioren, die zuvor mietfrei gewohnt haben, eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Zudem müssen sie weiterhin die vollen Kosten für das Grundstück sowie Instandhaltungsaufwendungen tragen.

Forderung nach Verbraucherschutz

In der Vorlage für den Bundesrat wird die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aufgefordert, ein angemessenes Verbraucherschutzniveau beim Immobilien-Teilverkauf zu gewährleisten.

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