Gerichtsurteile gegen Aldi Nord und Edeka
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat jüngst Erfolge im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz erzielt. Zwei Gerichte, das Landgericht Verden und das Landgericht Würzburg, haben Aldi Nord und einen Edeka Verbrauchermarkt verurteilt, alte Elektrokleingeräte kostenlos zurückzunehmen.
Verweigerung der Rücknahmepflicht
Die Rücknahmepflicht für Elektroschrott besteht bereits seit mehr als drei Jahren. Bei vorherigen Testbesuchen der DUH hatten die Supermärkte jedoch die Rücknahme verweigert, was zur Einleitung der Klage führte.
Kommentar der DUH
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte sich zu den Klagen und der Situation in Deutschland: „Die gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme von Elektroschrott wird von Händlern wie Aldi Nord und Edeka nicht eingehalten. Dies trägt zu einer niedrigen Sammelquote von nur 29,5 Prozent bei, während 65 Prozent gesetzlich gefordert sind.“
Verantwortung der Supermärkte
Metz betont, dass Supermärkte durch den Verkauf von Elektrogeräten auch Verantwortung für deren sachgerechte Entsorgung tragen sollten. Sie fordert eine bessere Information der Kunden über die Rücknahmemöglichkeiten und die Bereitstellung geeigneter Sammelbehälter.
Kontrolle und Überwachung
Die DUH kritisiert zudem die unzureichende Kontrolle durch die Überwachungsbehörden der Länder. Solange diese nicht aktiv werden, wird die DUH weiterhin eigene Tests durchführen und rechtliche Schritte einleiten, um Verstöße aufzudecken.
Umwelt- und Ressourcenschutz
Die Organisation weist darauf hin, dass die fachgerechte Sammlung und das Recycling von Elektrogeräten nicht nur Ressourcen schont, sondern auch die Freisetzung von Schadstoffen verhindert und Brandrisiken durch leicht entzündbare Akkus verringert.
