Mehreinnahmen durch das Gesetz

Das geplante Bundestariftreuegesetz (BTTG) könnte den Sozialversicherungen und dem Staat jährlich zusätzliche Einnahmen von mindestens 190 Millionen Euro bescheren. Diese Schätzung basiert auf Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ veröffentlicht wurden.

Höheres Lohnvolumen als Grundlage

Die Mehreinnahmen resultieren aus einem erhöhten Lohnvolumen, das durch die Umsetzung des Gesetzes erzielt werden könnte. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell betont, dass selbst konservative Schätzungen einen dreistelligen Millionenbetrag für die Beschäftigten, den Fiskus und die Sozialkassen jährlich prognostizieren. Kritiker des Gesetzes würden diese positiven Aspekte häufig übersehen.

Kosten der Umsetzung

Die Kosten für die Umsetzung und Kontrolle des Gesetzes werden auf einmalig etwa 7,4 Millionen Euro und jährliche Fixkosten von rund drei Millionen Euro geschätzt. Im Vergleich zu den erheblichen Verlusten, die durch Tarifflucht entstehen, sind diese Ausgaben als tragbar einzustufen.

Forderung nach Nachbesserungen

Vor einer öffentlichen Anhörung zum Bundestariftreuegesetz im Bundestag äußert der DGB den Wunsch nach einer Verschärfung des aktuellen Gesetzentwurfs. Körzell kritisiert, dass der Entwurf zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher enthält, die die Kontrolle des Gesetzes erschweren würden. Er fordert eine gründliche Überarbeitung durch das Parlament.

Schutz für kleinere Aufträge

Der DGB weist darauf hin, dass der im Gesetzentwurf festgelegte Schwellenwert viele kleinere Aufträge aus dem Handwerk und dem Mittelstand ausschließt. Körzell fordert die Streichung von Ausnahmen für Bundeswehr, Sicherheitsbehörden und Lieferleistungen.

Kontrollmaßnahmen und Bürokratie

Um die Wirksamkeit des Gesetzes zu gewährleisten, fordert der DGB ein strenges Kontrollsystem mit klaren Haftungsregeln, ausreichend Personal sowie Nachweispflichten für Subunternehmer und Leihfirmen. Der Vorwurf, das Gesetz würde nur zusätzliche Bürokratie schaffen, wird von der Gewerkschaft zurückgewiesen. Beispiele aus dem Saarland und Berlin zeigen, dass eine einfache und unbürokratische Umsetzung möglich ist.

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