Genehmigungsverfahren in der Kritik

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußert Bedenken hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens für das LNG-Terminal Mukran vor Rügen. Insbesondere wird befürchtet, dass die Öffentlichkeit nicht ausreichend in die Entscheidungsprozesse einbezogen wird.

Änderungsgenehmigung ohne Landstromversorgung

Die Betreiberfirma Deutsche Regas hat einen Antrag auf Weiterbetrieb des Terminals bis Ende 2043 gestellt, jedoch ohne die ursprünglich geplante Landstromversorgung. Dies könnte laut DUH zu erhöhten Luftschadstoff- und Lärmemissionen führen, die die Anwohner und die Umwelt belasten.

Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont, dass die Bevölkerung Rügens ein Recht auf Mitspracherecht bei wesentlichen Änderungen im Betrieb des Terminals hat. Das Immissionsschutzrecht verlangt ein transparentes Änderungsverfahren mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung.

Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht

Die Deutsche Regas hat Klage gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) eingereicht, das das Änderungsgenehmigungsverfahren eingeleitet hat. Die Verhandlung findet am 3. Dezember vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt.

Frühere rechtliche Auseinandersetzungen

In der Vergangenheit hat die Deutsche Regas bereits mehrfach rechtliche Schritte gegen das StALU unternommen, unter anderem bezüglich der Genehmigung zur Weiterverschiffung von LNG und gegen bestimmte Nebenbestimmungen der ursprünglichen Genehmigung.

Transparenz und Umweltschutz

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie & Klimaschutz bei der DUH, kritisiert die Vorgehensweise der Deutschen Regas. Er fordert eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Bedenken der Öffentlichkeit und eine transparente Minimierung der Umweltauswirkungen des LNG-Terminals.

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