Hohe Entschädigungssumme
Das Erzbistum Köln hat einem Missbrauchsopfer eine freiwillige Anerkennungsleistung in Höhe von 360.000 Euro gezahlt. Dies stellt die zweithöchste Summe dar, die in den fünf nordrhein-westfälischen Bistümern für derartige Fälle ausgezahlt wurde.
Vergleich mit anderen Bistümern
Nur im Bistum Münster wurde einem Opfer ein noch höherer Betrag zugesprochen. Laut Berichten erhielt die betroffene Frau, die 59 Jahre alt ist, vor zwei Wochen 290.000 Euro. Zuvor hatte sie bereits 70.000 Euro in einem ersten Verfahren erhalten.
Hintergrund des Falls
Die Frau war in den 1980er Jahren als Minderjährige über einen längeren Zeitraum von ihrem Pflegevater, einem verurteilten Ex-Priester, schwer missbraucht worden. Infolge dieser Misshandlungen wurde sie zweimal schwanger, wobei in einem Fall eine Abtreibung ohne ihr Wissen durchgeführt wurde.
Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen
Die Verantwortung für die freiwilligen Zahlungen liegt bei der „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen“ (UKA), die 2021 von den deutschen Bischöfen eingerichtet wurde. Die Kommission prüft die Anträge der Betroffenen und legt die Höhe der Leistungen fest, die als Anerkennung des erlittenen Leids gewährt werden.
Orientierung an Schmerzensgeld-Urteilen
Die UKA orientiert sich bei der Festlegung der Zahlungen an den Schmerzensgeld-Urteilen deutscher Gerichte, wobei die Beträge am oberen Rand angesiedelt werden. Die finanziellen Mittel für diese Zahlungen stammen von den jeweiligen Bistümern.
