Exhumierungen von Patienten
Im Zuge der Ermittlungen gegen einen verurteilten Krankenpfleger, der wegen Mordes an Patienten verurteilt wurde, hat die Kölner Staatsanwaltschaft die Exhumierung von zwei Leichnamen angeordnet. Eine weitere Exhumierung ist bereits in Planung. Diese Informationen wurden von Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer bestätigt. Er äußerte die Erwartung, dass es in diesem Fall möglicherweise zu weiteren Exhumierungen kommen wird.
Verdacht auf Tötungsdelikte
Die Ermittlungen könnten sich zu einem der umfangreichsten Mordfälle in der Nachkriegsgeschichte Kölns entwickeln. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich nicht konkret zu der Klinik, in der die mutmaßlichen Tötungen stattgefunden haben könnten. Berichten zufolge handelt es sich um ehemalige Patientinnen des Klinikums Köln-Merheim. Im Juli dieses Jahres wurden in der Klinik sowie in der städtischen Zentralverwaltung und bei einem IT-Dienstleister in Münster zahlreiche Datenträger und Dokumente sichergestellt.
Details zu den Exhumierungen
Das erste mutmaßliche Opfer, eine 94-jährige Frau, wurde am 21. Oktober auf einem Friedhof in Hürth exhumiert. Sie war im November 2018 in palliativer Behandlung, als sie plötzlich verstarb. Es besteht der Verdacht, dass der beschuldigte Pfleger ihr während einer Spätschicht unbefugt erhöhte Dosen Morphin verabreicht hat. Eine zweite Patientin, eine 78-Jährige, wurde am 18. Dezember auf einem Kölner Friedhof exhumiert. Auch hier gibt es Hinweise darauf, dass der Pfleger während seiner Schicht unbefugt Morphin in Kombination mit anderen Medikamenten verabreicht hat, was möglicherweise lebensverkürzend gewirkt haben könnte.
Belastung für Angehörige
Oberstaatsanwalt Bremer betonte, dass den Verantwortlichen in seiner Behörde bewusst ist, dass die Störung der Totenruhe für die Angehörigen eine erhebliche Belastung darstellt. Dennoch seien diese Maßnahmen notwendig, um Beweise für mögliche Tötungsdelikte zu sichern. Die Untersuchung der sterblichen Überreste soll klären, ob die verabreichten sedierenden Medikamente tatsächlich todesursächlich waren. Die Ergebnisse der chemisch-toxikologischen Untersuchungen stehen noch aus.
Verurteilung des Pflegers
Anfang November wurde der beschuldigte Pfleger vom Landgericht Aachen wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Taten sollen zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 auf der Palliativstation des Rhein-Maas-Klinikums Würselen begangen worden sein.
