Wahl-Pannen führen zur Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl

Aufgrund zahlreicher Pannen wurde die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin im September 2021 für ungültig erklärt und im Februar 2022 wiederholt.

Verfassungsbeschwerde gegen Wiederholung erfolglos

Einige Abgeordnete hatten daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, die jedoch als unzulässig abgewiesen wurde. Das Gericht erklärte, dass das Grundgesetz Bund und Ländern eigenständige Verfassungsbereiche gewährleiste, die auch das Wahlrecht umfassen. Daher sei eine Verfassungsbeschwerde gegen landesverfassungsgerichtliche Wahlprüfungsentscheidungen in der Regel nicht möglich.

Begründung für Ablehnung des Eilantrags

Das Bundesverfassungsgericht lieferte damit die noch ausstehende Begründung nach, warum es einen Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus abgelehnt hatte. Eine Entscheidung in der Hauptsache zu der Verfassungsbeschwerde ist noch nicht gefallen.

Mehr als 40 Klägerinnen und Kläger betroffen

Mehr als 40 Klägerinnen und Kläger, darunter betroffene Abgeordnete, hatten sich gegen ein Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs aus dem November gewandt, der die Pannen-Wahl vom 26. September 2021 als ungültig erklärt hatte. Die Beschwerdeführer waren der Meinung, dass die Berliner Richter sich damit eigenmächtig über die Karlsruher Grundsätze der Wahlprüfung hinweggesetzt hätten.

Entscheidung ermöglichte Wiederholung der Wahl

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Januar ermöglichte schließlich die Wiederholung der Wahl in Berlin am 12. Februar wie geplant stattfinden zu lassen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert