Die Justizministerkonferenz in Berlin befasst sich mit den Konsequenzen aus der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein, bei der im Januar dieses Jahres zwei junge Menschen getötet und fünf weitere verletzt wurden. Die Aufarbeitung des Verbrechens hatte Defizite im Behördenhandeln aufgedeckt.

Schleswig-Holstein bringt Vorschläge ein

Schleswig-Holstein geht mit Vorschlägen zu Konsequenzen aus der Messerattacke in die Justizministerkonferenz. Die Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) kündigte an, gemeinsam mit anderen Ländern Initiativen einzubringen, um die Probleme anzugehen, die bei der Aufarbeitung der Tat ans Licht gekommen seien. Dabei gehe es um die Verbesserung der Sicherheit, der Behördenkommunikation und der Datengrundlage für mögliche Anpassungen im Strafrecht bezüglich Straftaten mit Messern.

Anklage gegen den Täter erhoben

Der Palästinenser Ibrahim A. soll am 25. Januar in einem Zug von Kiel nach Hamburg Fahrgäste mit einem Messer angegriffen und zwei junge Menschen getötet haben. Ende April erhob die Staatsanwaltschaft Itzehoe Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes.

Defizite in der Behördenkommunikation aufgedeckt

Die Aufarbeitung des Falles hatte unter anderem Defizite in der Kommunikation zwischen Behörden offenbart. Schleswig-Holstein fordert deshalb gemeinsam mit Hamburg eine bessere Behördenkommunikation, insbesondere den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten einerseits sowie Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge andererseits. Eine zentrale bundesweite Eingangsstelle für Mitteilungen in Straf- und Bußgeldsachen gegen Ausländerinnen und Ausländer soll geprüft werden.

Überblick durch verlässliche Datenlage erforderlich

Bevor über einen höheren Strafrahmen für bestimmte Straftaten gesprochen werde, sei ein guter Überblick durch eine verlässliche Datenlage erforderlich, so die Ministerin. Deshalb gebe es eine Initiative gemeinsam mit Baden-Württemberg, die die Forschungs- und Dokumentationseinrichtung Kriminologische Zentralstelle beauftrage, bis zur Herbstkonferenz der Justizminister 2023 einen solchen Überblick zu erstellen. Auf dieser Grundlage solle dann überlegt werden, ob Änderungen im Strafgesetzbuch erforderlich sind.

Staatliche Verantwortung in der Aufarbeitung

Der Staat könne solche Taten zwar nicht in jedem Fall verhindern, sagte von der Decken. „Es ist aber in unserer Verantwortung, in der Aufarbeitung dieser Tat jetzt zu handeln.“ Die Tat habe über Schleswig-Holstein hinaus große Betroffenheit ausgelöst und viele Menschen verunsichert.

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