Die Ladekosten von E-Firmenwagen sind erstattungsfähig, jedoch müssen Arbeitnehmer die Kosten aufwendig bei ihrem Arbeitgeber geltend machen. Laut Steuerberaterin Miriam Pioch gibt es jedoch eine einfachere Lösung, um die E-Auto-Ladekosten vollumfänglich und ohne unnötigen Mehraufwand betrieblich abzusetzen.
Unlimitierte Nutzung der Ladekarte
Die Ladekarte des Arbeitgebers bietet eine steuerliche Begünstigung, da die Nutzung unlimitiert ist. Der Arbeitgeber kann die Kosten für das Laden des Dienstwagens vollständig übernehmen, ohne dass der Mitarbeiter dafür Steuern zahlen muss.
Firmeneigene Lademöglichkeiten nutzen
Elektroautos als Mitarbeiterfahrzeug können steuerfrei beim Arbeitgeber aufgeladen werden. Die Stromkosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Heimische Ladevorrichtung für den Arbeitnehmer
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine heimische Ladevorrichtung voll finanzieren, solange das Gerät im Besitz des Unternehmens bleibt. Alternativ können Arbeitgeber den Kauf einer Ladestation oder Wallbox über den Arbeitnehmer zuhause mittels Zuschuss unterstützen. Dieser Zuschuss kann mit 25 Prozent pauschal versteuert werden und ist sozialversicherungsfrei.